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Liegenschafts-
vermessung

Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen, die Änderungen des Liegenschaftskatasters bewirken - beispielsweise die Zerlegung (Teilung) eines Flurstücks - oder der Überprüfung der Lagerichtigkeit bzw. dem Einbringen von amtlichen Grenzzeichen dienen.

Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften landesweit nach und ist von fundamentaler Bedeutung für die Sicherung des Grundeigentums, den Grundstücksverkehr, die Besteuerung sowie die Ordnung von Grund und Boden.

Aus gutem Grund handelt es sich deshalb bei Liegenschaftsvermessungen um hoheitliche Aufgaben, die ausschließlich von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und - mit Einschränkungen - den unteren Vermessungsbehörden durchgeführt werden dürfen. Die Kosten einer Liegenschaftsvermessung sind durch die Gebührenverordnung der Obersten Vermessungsbehörde landesweit einheitlich und verbindlich festgelegt.

Folgende Vorgänge sind Liegenschaftsvermessungen:

> Flurstückszerlegung
> Grenzfeststellung
> Gebäudeaufnahme
> Straßenschlussvermessung
> Baulandumlegung