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Baurechtspläne

Die Errichtung eines Gebäudes erfordert nach den Bestimmungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) im Regelfall die Genehmigung der zuständigen Baurechtsbehörde.

Wichtiger Bestandteil der zur Durchführung des Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) ist der Lageplan zum Bauantrag gem. § 4 Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO).

Als Sachverständige gemäß § 5 LBOVVO sind wir zur Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag befugt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Klärung baurechtlicher Fragen zur Seite und beraten Sie hinsichtlich der optimalen baulichen Nutzung Ihres Grundstücks.

Neben Lageplänen zum Bauantrag erstellen wir auch Abstandsflächenpläne als Anlage zum Lageplan gem. § 6 LBO Ba.-Wü. und Entwässerungspläne gem. § 8 LBOVVO Ba.-Wü..

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